
Streit ums Oktoberfest: Keine europaweite Ausschreibung der Wiesnzelte

Hätte die Klage des Münchner Wirts Alexander Egger gegen die Vergabe von Zelt-Konzessionen auf dem Münchner Oktoberfest Erfolg gehabt, wäre im Kern das Ende des jährlichen Großspektakels eingeläutet worden. Denn der Mann klagte darauf, die Stadt müsse die Standplätze europaweit auschreiben.
Dem stehen bisher einige Regelungen entgegen: So muss eine Brauerei, die ein Zelt betreiben will, in München ihren Produktionsstandort haben und sich an das bayerische Reinheitsgebot halten. Beides wäre unter Anwendung europäischen Vergaberechts anstelle städtischer Richtlinien gefährdet.

Allerdings ist das erst das Urteil der Vergabekammer Südbayern, das das Entscheidungsrecht der Stadt bestätigte, noch nicht das Ende des Verfahrenswegs, und Egger, der seit 2022 ein kleines Wiesnzelt namens "Münchner Stubn" betreibt, aber unbedingt eines der Hauptzelte übernehmen will, hat bereits angekündigt, den Rechtsweg "notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg" weiterzuverfolgen.
Solange das Verfahren läuft, darf die Stadt, das teilte die Regierung von Oberbayern noch vor dem Verfahren mit, keine Zulassungsverträge für die aktuell betroffenen Zelte abschließen, das Paulaner- und das Schottenhamel-Zelt. Letzteres ist das Zelt, in dem das größte Volksfest der Welt traditionell durch den Anstich des Münchner Oberbürgermeisters eröffnet wird.
Grundlage für den Sieg der Stadt in der ersten Instanz war eine Änderung, die an den Verträgen vorgenommen worden war: Es gibt keine einklagbare Verpflichtung der Wiesnwirte gegenüber der Stadt, die vereinbarte Nutzung auch tatsächlich durchzuführen. Das ist möglich, weil ein Standplatz auf dem Oktoberfest gleichsam eine Lizenz zum Gelddrucken ist; die Zelte sind an den meisten Tagen in der Regel bis auf den letzten Platz besetzt.
Problematisch könnte auch werden, dass der Aufbau der großen Zelte wie auch der großen Geräte in der Regel mindestens drei Monate vor der Eröffnung beginnt, also Ende Juni; es ist nicht klar, ob bis zu diesem Moment die rechtlichen Fragen endgültig geklärt sind.
Egger betreibt außer dem erwähnten kleinen Zelt den Rest des Jahres die Münchner Stubn am Hauptbahnhof, zwei Hotels und das Restaurant 1912.
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