Deutschland

"Generalmobilmachung": Mainstream echauffiert sich über Protestaktion der "Freien Sachsen"

Vermeintlich große Aufregung um falsche "Einberufungsbescheide": Mit künstlicher Empörung reagiert der mediale Mainstream auf eine fingierte "Generalmobilmachung", hinter der die politische Vereinigung "Freie Sachsen" steht. So weit scheint die Protestaktion der Sachsen erst einmal gelungen.
"Generalmobilmachung": Mainstream echauffiert sich über Protestaktion der "Freien Sachsen"Quelle: www.globallookpress.com © IMAGO/haertelpress via www.imago-images.de

Den "Freien Sachsen", nach eigener Darstellung ein "Zusammenschluss von Initiativen", die bisher vor allem durch Proteste gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen in Sachsen aufgefallen waren, ist ein kleiner Coup gelungen: Die Gruppierung, die von Verfassungsschutzbehörden als rechtsextrem eingestuft und als sogenannter "Verdachtsfall" beobachtet wird, spricht von einem "Alarmsignal", "um den einen oder anderen schlafenden Mitbürger aufzuwecken". Die "kreative Aktion" solle "für die drohende Kriegsgefahr, die sich in den letzten Wochen immer weiter zugespitzt" habe, "sensibilisieren".

Auf der Homepage der Vereinigung findet sich seit dem 2. Februar ein vermeintlicher "Einberufungsbescheid", der im Zuge einer ebenso vermeintlichen "Generalmobilmachung" unspezifisch an "alle Männer im wehrfähigen Alter" gerichtet ist. Das Papier wird ausdrücklich zum Download und Verteilen angeboten.

Als Absenderangabe prangt in der Kopfzeile die Bezeichnung "Wehrkreisersatzamt Sachsen" neben einem Bildchen, das zwei kämpfende Soldaten von hinten zeigt. Die angegebene Adresse bezeichnet eine Freifläche im Dresdner Nordwesten.

Allein an der Verdrehung der veralteten Bezeichnung "Kreiswehrersatzamt" zu "Wehrkreisersatzamt" lässt sich erkennen, dass es sich um kein offizielles Schreiben handeln kann, zumal diese Behörden sich seit zehn Jahren euphemistisch "Karrierecenter der Bundeswehr" nennen.

Im Briefkopf des Gestellungsbefehls wird als Bearbeiter ein gewisser "Leo Pard" genannt, der unter einer vermeintlichen Dresdner Telefonnummer zu erreichen sei, die dem Datum des Beginns der militärischen Spezialoperation Russlands entspricht.

Der Duktus des Schreibens spielt mit den Versatzstücken der im Westen üblichen Legitimierung für die Unterstützung der Ukraine, allerdings in deutlich überspitztem, ironischem Unterton ("Dran, drauf, drüber. Wir zählen auf Sie!"). Ebenso unüblich für Behördenschreiben sind fingierte Korrekturen, die den Sinn der Aussage in sein Gegenteil verkehren – und so scheinbar unfreiwillig das eigentlich Gemeinte enthüllen:

"Und jetzt kommen Sie ins Spiel: Melden Sie sich bitte unverzüglich bei uns, damit wir im Rahmen einer ersten Mobilmachungswelle erfassen können, in welchem Aufgabenbereich wir sie [durchgestrichen: beim Angriff auf Russland] bei der Verteidigung unserer Demokratie einsetzen können."

Weiter heißt es ironisierend:

"Wir weisen Sie darauf hin, dass es Ihre demokratische Pflicht ist, an der Seite der ukrainischen Oligarchen die westliche [durchgestrichen: Aggression] Landesverteidigung gegen Russland zu unterstützen."

Statt einer V.i.S.d.P.-Angabe steht am Ende des Flugblatts ein Appell, gefolgt von der Internet- und Telegram-Adresse der "Freien Sachsen":

"Sie wollen nicht gegen Russland kämpfen? Sie haben genug von der Kriegstreiberei der Regierung? Dann schweigen Sie nicht länger! Gehen Sie auf die Straße und unterstützen Sie den Protest gegen diesen Wahnsinn."

Das sogenannte Newsportal t-online der Reklamefirma Ströer behauptete, die "Freien Sachsen" wollten mit ihrer Aktion "Angst verbreiten" – und fragte, ob die sächsische Gruppierung sich mit der vorgeblichen "Generalmobilmachung" strafbar mache.

Allerdings sahen zwei von drei eigens dazu befragten Strafanwälten keinerlei Anhaltspunkte für eine Gesetzesübertretung. Nur nach Ansicht eines Leipziger Anwalts, der zudem für die Grünen Politik macht, haben die "Freien Sachsen" die Grenzen des Zulässigen "sehr weit ausgedehnt". Das Portal zitiert ihn mit folgender Aussage: "Die Ersteller haben sich große Mühe gegeben, ans Original zu erinnern."

An welche Einberufungsschreiben (der Bundeswehr?) der Anwalt sich sprachlich-stilistisch und formal-optisch dabei konkret erinnert fühlte, wurde nicht weiter mitgeteilt.

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