Deutschland

Oliver Janich zu Bewährungsstrafe verurteilt – Haftbefehl aufgehoben

Die Generalstaatsanwalt München hat für den auf den Philippinen inhaftierten Blogger Oliver Janich zehn Monate Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Er habe sich durch Veröffentlichungen auf Telegram strafbar gemacht. Mit Zustellung des Strafbefehls ist auch die Aufhebung des Haftbefehls erfolgt.
Oliver Janich zu Bewährungsstrafe verurteilt – Haftbefehl aufgehoben© Screenshot: Odysee / Oliver Janich

Im August wurde der bekannte Kritiker der Corona-Politik Oliver Janich auf den Philippinen festgenommen und sitzt dort seit dieser Zeit in Haft. Nach einem Spiegel-Bericht vom Montag wirft die philippinische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus dem Blogger Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Belohnung und Billigung von Straftaten, Beleidigung und üble Nachrede vor. Dem Corona-Kritiker folgten bis zu 130.000 Abonnenten auf seinem Nachrichtenkanal.

Dem Spiegel liegen Informationen vor, wonach die Generalstaatsanwaltschaft München Ende November einen Strafbefehl gegen den Blogger beantragt habe, der inzwischen rechtskräftig sei. Laut Generalstaatsanwaltschaft München soll sich Janich "durch mehrere Veröffentlichungen über den Nachrichtendienst Telegram strafbar gemacht haben", berichtete der Spiegel. Die Generalstaatsanwaltschaft München habe diesbezüglich eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung gefordert.

Mit der Zustellung des Strafbefehls habe die Generalstaatsanwaltschaft gleichzeitig auch die Aufhebung des Haftbefehls beantragt. Diesbezüglich habe die Behörde mitgeteilt: "Entsprechend bedarf es auch keiner Auslieferung zum Zwecke der Strafverfolgung in dieser Sache."

Dennoch sei noch nicht klar, ob Janich nun aus der Haft entlassen wird und ob er auf den Philippinen bleiben kann. Schließlich sollte er ursprünglich von dort abgeschoben werden. Am Freitag sei der Spiegel vom Auswärtigen Amt informiert worden. Der Blogger sei demnach noch inhaftiert und werde konsularisch betreut.

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