Europa

Estland will Russen Wahlrecht bei Kommunalwahlen entziehen

Vor dem Hintergrund des Ukraine-Konflikts wird in Osteuropa die Antipathie gegen Russen angeheizt. Das estnische Außenministerium kündigte nun an, Russen müsse das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen in Estland entzogen werden. Das Ministerium begründet das mit angeblichen Sicherheitsbedenken.
Estland will Russen Wahlrecht bei Kommunalwahlen entziehenQuelle: AFP © JOHN THYS

Der estnische Außenminister Urmas Reinsalu hat bei einer Pressekonferenz vorgeschlagen, Russen und Weißrussen, die dauerhaft in Estland wohnen, ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen zu entziehen. Dem Minister zufolge sei es höchste Zeit, diese Maßnahme zu treffen. Sie müsse auf legislativer Ebene so schnell wie möglich positiv entschieden werden. 

"Das ist die Frage unserer nationalen Sicherheit."

Am 20. und 21. September hatte im estnischen Parlament die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes stattgefunden. Demnach solle Drittstaatsangehörigen und Nicht-EU-Bürgern das Wahlrecht bei den Kommunalwahlen verweigert werden.

Die Anhänger des Außenministers aus der Partei Isamaa (Vaterland) setzen sich für die Gesetzesänderung ein, nach der nur Bürger aus Ländern, die ein bilaterales Abkommen mit Estland geschlossen haben und sich an das Völkerrecht halten, zu Kommunalwahlen zugelassen werden. Russland und Weißrussland werden nicht als solche Staaten betrachtet.

Die Änderung des Gesetzes, wonach Russen und Weißrussen das Wahlrecht bei Kommunalwahlen entzogen werden könnte, befürworten sowohl die führende Partei der Regierungskoalition, Eesti Reformierakond (die Estnische Reformpartei), als auch die Partei Vaterland von Reinsalu. Die dritte Partei der Regierungskoalition, die Sotsiaaldemokraatlik Erakond (Sozialdemokratische Partei), unterstützt diese Initiative nicht.

Unter den 1,3 Millionen estnischen Einwohnern gibt es eine große russische Minderheit (etwa ein Viertel) und darunter sind etwa 80.000 russische Staatsbürger, die dauerhaft in Estland wohnen. Bei Parlamentswahlen sind bereits Drittstaatsangehörige per Gesetz nicht wahlberechtigt.

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